Die Rechtfertigung für Kettendienstverträge liegt in den besonderen wirtschaftlichen oder sozialen Gründen. Fehlt eine solche Rechtfertigung, so sind die unterschiedlichen befristeten Dienstverträge, wie ein Dienstverhältnis auf unbestimmte Zeit zu behandeln. Die Entscheidung beschäftigt sich mit der Frage, ob die Begründung, es handle sich um einen Saisonbetrieb als Rechtfertigung für aneinandergereihte befristete Dienstverhältnisse als Rechtfertigung zulässig ist.

