Das Gericht befasste sich in dieser Entscheidung mit dem Fall, dass das befristete Dienstverhältnis eine Dienstnehmerin, vor Ablauf der Zeit aufgrund Zeitablaufs beendet wurde. Hintergrund war der, dass die karenzierte Mitarbeiterin, dessen Position die Dienstnehmerin eingenommen hatte, während ihrer Karenzierung gekündigt hatte. Die Frage war nun, ob der Dienstnehmerin für die Zeit, die sie laut Arbeitsvertrag noch arbeiten hätte sollen, eine Kündigungsentschädigung zusteht, oder nicht.

