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Konsequenzen einer zu langen Probezeit

RechtsprechungArbeitsrechtMag. Andreas Gerhartl, AMS NiederösterreichPV-Info 2008, 36 Heft 10 v. 1.10.2008

Zusammenfassung: Grundsätzlich kann die Dauer der Probezeit nicht länger als ein Monat betragen. Vereinbart nun der AG eine länger als ein Monat andauernde Probezeit, kann dies unterschiedliche Konsequenzen haben.

Schlagwörter:

Probezeit, Monat, Folgen;

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