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VwGH: Extreme Gleichrichtung der Interessen zwischen mehreren Stiftungssträngen ("Überkreuzkonstellation") kann steuerliche Wirkung wie Treuhandvereinbarung haben

RechtsprechungJudikaturFriedrich FrabergerPSR 2026/11PSR 2026, 33 - 36 Heft 1 v. 22.4.2026

§ 27 Abs 5 Z 7 EStG idF BBG 2011; § 27 Abs 1 Z 7 EStG idF vor BBG 2011

Die Grundsätze der Zurechnung des wirtschaftlichen Eigentums am Stiftungsvermögen an die Stiftung selbst oder den Stifter/den Begünstigten sind durch die ständige Rsp des VwGH seit 2015 geklärt (Rz 25).

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