§ 27 Abs 5 Z 7 EStG idF BBG 2011; § 27 Abs 1 Z 7 EStG idF vor BBG 2011
Die Grundsätze der Zurechnung des wirtschaftlichen Eigentums am Stiftungsvermögen an die Stiftung selbst oder den Stifter/den Begünstigten sind durch die ständige Rsp des VwGH seit 2015 geklärt (Rz 25).

