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Keine Beweiserleichterungen für Kostenforderungen von Treuhändern mangels Pauschalierungsvereinbarung

RechtsprechungJudikaturN. N.PSR 2022/32PSR 2022, 146 - 147 Heft 3 v. 21.12.2022

§ 273 ZPO; § 1152 ABGB

§ 273 ZPO ist eine rein prozessuale Bestimmung, die den Parteien unter bestimmten Voraussetzungen Beweiserleichterungen gewährt.

Die Anwendbarkeit des § 273 ZPO entbindet eine Partei jedoch nicht von der Pflicht zur Substantiierung und Bezifferung ihrer Forderung.

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