Das Bundesverwaltungsgericht und die Verwaltungsgerichte der Länder erfüllen bei der Wahrnehmung mancher ihrer Zuständigkeiten die Funktion der unionsrechtlich geforderten unabhängigen Nachprüfungsstelle im Bereich der öffentlichen Auftragsvergabe. Im vorliegenden Beitrag werden die Nichtigerklärung von Verträgen, die Verhängung einer Geldbuße und die Entscheidung über inhaltliche Voraussetzungen beim Schadenersatzanspruch übergangener Bieterinnen als besondere vergabekontrollrechtliche Aufgaben der Verwaltungsgerichte näher analysiert. Dabei werden ausgewählte unions- und verfassungsrechtliche Fragen, die sich im Kontext dieser Aufgaben stellen, andiskutiert.

