Dieser Artikel untersucht die EU-Taxonomie-Verordnung (2020/852/EU ), die ein Klassifizierungssystem für ökologisch nachhaltige wirtschaftliche Tätigkeiten im Rahmen des europäischen Grünen Deals bereitstellt. Er beschreibt die rechtlichen Grundlagen, Umweltziele und Kriterien – wie den erheblichen Beitrag, das Vermeiden signifikanter Umweltschäden und die Einhaltung von Mindestschutzstandards –, die zur Einstufung als nachhaltig erforderlich sind. Zudem wird die Rolle delegierter Rechtsakte bei der Festlegung technischer Bewertungskriterien für verschiedene Sektoren erläutert. Ein besonderer Fokus liegt auf der unklaren Einordnung der Verteidigungsindustrie, die zwar strategisch wichtig ist, aber nicht ausdrücklich in der Taxonomie berücksichtigt wird, was Fragen zur Finanzierung aufwirft.

