Die Einordnung der Kernenergie als ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeit im Rahmen der delegierten Verordnung zur Taxonomie-Verordnung wirft Fragen zur Auslegung des DNSH-Prinzips auf. Ebenfalls stellt sich die Frage, ob und inwiefern Nachhaltigkeitsbewertungen beihilfenrechtliche Relevanz entfalten können.

