Die VO über die Wiederherstellung der Natur gibt dem EU-Naturschutzrecht nach über 30 Jahren wieder neue Impulse und hat bereits im Vorfeld ihrer Kundmachung für einiges an Aufsehen gesorgt. Mit ihr werden erstmals verbindliche Zielpfade für die Gesamtlandschaft festgelegt. Dabei verfolgt sie einen integrativen Ansatz und versucht die Wiederherstellung sämtlicher Flächen zu erreichen. In zahlreichen Punkten wird an das Regime der FFH- und Vogelschutz-RL angeknüpft, wobei diese zT durch weiterreichende Vorgaben ergänzt werden. Für gewisse Ökosysteme, etwa Städte oder landwirtschaftliche Flächen, werden erstmals Biodiversitätsziele festgelegt.

