Der vorliegende Beitrag wirft einen näheren Blick auf die Bedeutung der Berufsfreiheit gemäß Art 15 und der unternehmerischen Freiheit gemäß Art 16 GRC für den Grundrechtsschutz im österreichischen öffentlichen Wirtschaftsrecht. Ausgehend von der Judikatur des VfGH befasst er sich sowohl mit der Funktion der genannten Rechte als verfassungsgesetzlich gewährleistete Rechte als auch mit ihrer Funktion als Unionsgrundrechte und analysiert ihr Rechtsschutzpotential in Verfahren vor den VwG, dem VwGH und dem VfGH.