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EU-Lieferkettenrichtlinie – Was jetzt auf österreichische Unternehmen zukommt*)*)Richtlinie (EU) 2024/1760 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2024 über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit und zur Änderung der Richtlinie (EU) 2019/1937 und der Verordnung (EU) 2023/2859 , ABl 2024/L 1760.

BeiträgeChantal Wirth, Thomas BaumgartnerÖZW 2024, 135 Heft 3 v. 15.6.2024

Nach zähen Verhandlungen, gescheiterten Abstimmungen und deutlichen Zugeständnissen hat sich die Europäische Union ("EU") kurz vor den EU-Wahlen schlussendlich doch noch auf die EU-Lieferkettenrichtlinie*) (Corporate Sustainability Due Diligence Directive, kurz "CSDDD") einigen können. Diese wurde am 5. Juli 2024 im EU-Amtsblatt veröffentlicht und trat mit 25. Juli 2024 endgültig in Kraft. Die Mitgliedstaaten müssen die Regelungen nunmehr binnen zwei Jahren in nationale Vorschriften umsetzen.

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