Liebe Leserin, lieber Leser,
das Heft 3, das Sie in Händen halten, besteht aus einer Abhandlung zu einem "Wirtschaftsgrundrecht", zwei Kurzbeiträgen zu aktuellen Flaggschiffprojekten der europäischen Transformationsgesetzgebung und einem praxisbezogenen Beitrag zum Gewerberechtsvollzug.
Die Erinnerungen an das Jubiläumssymposium im Mai hält der Beitrag von Sebastian Scholz über "Berufsfreiheit und unternehmerische Freiheit" wach. Wir freuen uns, die schriftliche Fassung eines weiteren Vortrags des Symposiums (es wird nicht der letzte sein) veröffentlichen zu dürfen. In diesem stehen zwei zentrale Wirtschaftsgrundrechte der Europäischen Grundrechtscharta im Mittelpunkt, nämlich Art 15 und 16 GRC. Art 15 GRC enthält zunächst das Recht "zu arbeiten und einen frei gewählten oder angenommenen Beruf auszuüben", wiederholt dann die grundfreiheitlichen Aspekte der Erwerbstätigkeit und enthält schließlich in seinem dritten Absatz eine spezielle migrationsrechtliche Garantie, nämlich, dass "Staatsangehörige dritter Länder, die im Hoheitsgebiet der Mitgliedsstaaten arbeiten dürfen", einen "Anspruch auf Arbeitsbedingungen [haben], die denen der Unionsbürgerinnen und Unionsbürger entsprechen". In Ergänzung zu dieser Garantie der Berufsfreiheit und des Rechts zu arbeiten enthält Art 16 GRC darüber hinaus eine Garantie der "unternehmerischen Freiheit". Sebastian Scholz stellt insbesondere die Bedeutung dieser beiden Grundrechte im verfassungsrechtlichen Kontext ihrer Konstitutionalisierung durch die Rechtsprechung des VfGH (VfSlg 19.632/2012) und in verwaltungswie verfassungsgerichtlichen Verfahren in den Mittelpunkt seiner Überlegungen.