Unbestritten ist: Der Wirtschaftsstandort und die Energiewende brauchen einen raschen Ausbau der erneuerbaren Energien. Aufgrund langwieriger UVP-Verfahren stecken die dazu dringend nötigen Investitionen aber oftmals in jahrelangen Warteschleifen fest, bis die Genehmigung erteilt wird. Dagegen schafft die jüngste Novelle zum Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVP-G-Novelle 2023) gezielt Abhilfe: UVP-Verfahren sollen mit einer Reihe innovativer Erleichterungen auf die Überholspur geholt werden. Wie das konkret erreicht werden kann, beleuchtet der nachstehende Beitrag.