Mehrere unionsrechtliche Entwicklungen finden in Österreich derzeit noch wenig Beachtung, gleichwohl diese darauf aus sind, die Zukunft des Vergaberechts als ein zentrales und vielseitiges Policy-Instrument zu prägen. Die klassische Bedarfsdeckungsfunktion der staatlichen Beschaffung rückt angesichts jüngster unionaler Vorhaben immer mehr in den Hintergrund. Hinzutreten vielmehr neue Funktionsanforderungen an die öffentliche Beschaffung. Damit einher gehen eine weitere Fragmentierung des Rechtsbestands und eine ansteigende Komplexität der Beschaffungspraxis.