Die Neugestaltung des österreichischen FDI-Screening hat wesentliche Auswirkungen für die zentrale Frage, wann eine genehmigungspflichtige ausländische Direktinvestition vorliegt. Die entsprechenden Vorschriften wurden teilweise verschärft und teilweise konkretisiert – was wie häufig nicht bedeutet, dass alle oder auch nur die meisten Zweifelsfragen geklärt worden wären. Dieser Beitrag stellt im Überblick dar, was klar ist, und stellt Lösungen für manche Unklarheiten zur Diskussion. Freilich weist er auch darauf hin, dass das Investitionskontrollgesetz das eine Mal über das Ziel schießt, das andere Mal aber zu kurz greift und wesentliche Sachverhalte nicht erfasst.