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VwGH schwimmt mit dem Strom: Genehmigung der 380-kV-"Salzburgleitung" ist rechtmäßig*)*)Alle zitierten URL wurden zuletzt am 17. 02. 2021 abgerufen.

RechtsprechungTheresa Höfinger, Valentina NeubauerÖZW 2021, 36 Heft 1 v. 15.1.2021

Am 15. Oktober 2020 bestätigte der Verwaltungsgerichtshof die von den Vorinstanzen erteilte Genehmigung zur Durchführung der 380-kV-"Salzburgleitung". Damit verschloss das Höchstgericht in dritter Instanz (zumindest judiziell) weiteren Debatten um die Errichtung der Hochspannungsleitung die Türen. Der vorliegende Beitrag gibt zunächst die wesentlichen Inhalte der Entscheidung wieder und konzentriert sich sodann auf zwei ausgewählte Rechtsfragen, die für den Ausgang des Verfahrens entscheidende Bedeutung hatten: Einerseits wird der Begriff der "Rodung" im Lichte der EuGH Rsp Prenninger aufgearbeitet, andererseits werden die SUP-Pflichtigkeit von Plänen sowie die Folgen einer rechtswidrig unterlassenen SUP für ein UVP-Genehmigungsverfahren näher beleuchtet. Auf der Grundlage der Entscheidungsgründe sollen die Ausführungen des VwGH jeweils einer kritischen Analyse unterzogen werden.

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