Die RV der (informell) als "Kleine Ökostromnovelle" bezeichneten Sammelnovelle 1) sah "technische oder administrative Anpassungen" 2) des bisherigen Ökostromförderregimes vor (was auch die Bezeichnung zum Ausdruck bringen sollte, die zukünftig geplante "Große Ökostromnovelle" soll dann das System neu "aufstellen"). Weiters waren bereits in der RV die lang erwartete Rechtsgrundlage für "gemeinschaftliche Erzeugungsanlagen" und Regelungen zur Abwehr von Vertragsverletzungsverfahren betreffend die Energiebinnenmarktrichtlinien vorgesehen. Der politische "Abtauschprozess" zur Erlangung einer Zweidrittelmehrheit, der letztendlich sogar zur Zustimmung aller Parlamentsparteien führte, hat die Novelle im Plenum des NR dann jedoch deutlich umfangreicher werden lassen – sowohl vom Ausmaß als auch von den nun doch noch neu verteilten Fördermitteln. Dieser Beitrag gibt einen Überblick über die Novelle 3) und versucht dabei insb einige der Themen aufzuzeigen, bei denen die Novelle – die auf Grund unionsrechtlicher Vorgaben wohl die letzte des bisherigen Förderungssystems sein wird – bereits in die Zukunft weist.