Die Beziehung zwischen Umweltrecht und Wirtschaftsrecht wurde im Schrifttum bereits vielfach ausgelotet. 1) Demnach stehen beide Bereiche nicht isoliert nebeneinander, vielmehr sind – so die einhellige Meinung – Teile des Umweltrechts sogar dem Wirtschaftsrecht zuzuordnen. 2) Weit weniger Augenmerk wird indes auf das spezifische Verhältnis zwischen Naturschutzrecht und Wirtschaftsrecht gelegt. Bei oberflächlicher Betrachtung scheinen beide Gebiete in deutlichem Gegensatz zueinander zu stehen. Wirtschaftliches Handeln läuft – so eine verbreitete Auffassung – Naturschutzinteressen zuwider, beeinträchtigt doch die Verwirklichung wirtschaftlich motivierter Projekte häufig die Unversehrtheit der Natur. Zugleich scheinen Naturschutzinteressen in deutlichem Kontrast zur Wirtschaft zu stehen, 3) weil Erstere die Realisierung wirtschaftlicher Vorhaben behindern können. Nimmt man freilich diese Positionen näher in den Blick, so erscheint es doch zumindest zweifelhaft, ob diese Trennlinie zwischen Naturschutz auf der einen und Wirtschaft auf der anderen Seite tatsächlich derart markant verläuft. Der folgende Beitrag unternimmt es, das Verhältnis zwischen dem Naturschutzrecht als (ältestem) Teil des Umweltrechts und dem Wirtschaftsrecht näher in den Blick zu nehmen. Konkret soll – anhand ausgewählter Themenbereiche – überlegt werden, ob Naturschutz und Wirtschaft einander tatsächlich antipodisch gegenüberstehen oder ob sich nicht vielleicht doch Berührungspunkte und Schnittstellen ausmachen lassen. Damit soll letztlich der Frage nachgegangen werden: Wieviel Wirtschaft(-srecht) steckt im Naturschutzrecht?