Pflegegeld bei längerem Auslandsaufenthalt. Ob der an den gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich geknüpfte Anspruch auf Pflegegeld durch einen längeren Auslandsaufenthalt verloren geht, richtet sich im Sinne einer Gesamtschau nach dessen Dauer sowie anderen objektiv überprüfbaren Umständen persönlicher oder beruflicher Art, die eine dauerhafte Beziehung zwischen einer Person und ihrem Aufenthalt anzeigen.
10 Ob S 137/22b

