Keine Diskriminierung bei ambulanten Leistungen. VwGH: Werden vom Krankenanstaltenträger gegenüber Personen, die nicht in der österreichischen Sozialversicherung versichert sind, für ambulante Leistungen höhere Gebühren verrechnet als für in der österreichischen Sozialversicherung versicherte Personen, liegt eine unzulässige Diskriminierung auf Grund der Staatsangehörigkeit vor.
Ro 2022/11/0007

