Keine Kollisionskuratorbestellung. OGH: Bedarf ein für die betroffene Person abgeschlossenes Geschäft der Genehmigung des Gerichts, ist eine Gefährdung ihrer Interessen im Hinblick auf die Kontrolle durch das Gericht auszuschließen; einer Bestellung eines Kollisionskurators bedarf es daher nicht.
8 Ob 41/23x

