Als klärungsbedürftig wird in diesem Sachverhalt die Einreihung von Berufsangehörigen der Gesundheitsberufe, vor allem Pflegeassistent:innen (PA), Pflegefachassistent:innen (PFA) und Diplomierten Gesundheits- und Krankenpfleger:innen (DGKP), in die Verwendungsstufen des SWÖ-KV angesehen, da es sich um Beschäftigte handelt, die als "Mitarbeiter:innen in der Lebensbegleitung" in einer Einrichtung der Behindertenhilfe angestellt wurden.

