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Ist die Erstellung von Dienstplänen im KA-AZG mit Über- bzw Mehrstunden zulässig?

GuKG, Arbeitsrecht & AnstaltenrechtFragen aus der PraxisAufsatzAlexandra HolzerÖZPR 2023/44ÖZPR 2023, 72 - 74 Heft 3 v. 26.7.2023

Gemäß § 5 Abs 1 KA-AZG liegt Überstundenarbeit dann vor, wenn die Tagesarbeitszeit acht Stunden bzw bei einer anderen Verteilung der Arbeitszeit innerhalb der Woche neun Stunden oder die Wochenarbeitszeit 40 Stunden übersteigt.

Abstract aus ÖZPR bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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