Pflegekarenzgeld für die Pflege naher Angehöriger in einem anderen EU-Mitgliedstaat. Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hat in seinem Erkenntnis vom 20. 12. 2023, Ra 2021/08/0061, entschieden, dass einer in Österreich tätigen Arbeitnehmerin, welche ihren in Polen lebenden Vater im Zuge der Sterbebegleitung betreut hat, Pflegekarenzgeld gemäß § 21c Abs 3 BPGG zusteht.
Ra 2021/08/0061

