Vollmacht statt Erwachsenenvertretung. OGH: Wenn jemand mit (familiärer) Unterstützung entscheidungsfähig ist, muss seine gerichtliche Erwachsenenvertretung beendet werden. Er kann andere nach Bedarf bevollmächtigen.
1 Ob 158/22z
Abstract aus ÖZPR bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

