Digitale Türschlösser. OGH: Wenn durch die Umgestaltung der Räumlichkeiten die Gefährdung ausreichend reduziert werden kann, sind Türsicherungssysteme, die den Eindruck von geschlossenen Bereichen erwecken, nicht das gelindeste Mittel. Es kommt dabei auch auf das subjektive Empfinden der Bewohner an.
7 Ob 120/22f

