In Erwachsenenschutz-, Unterbringungs- und Heimaufenthaltsverfahren wurden und werden immer noch Verhandlungen in Form von Videokonferenzen durchgeführt. Dabei muss die umfassende Barrierefreiheit unter Einbezug aller Dimensionen (physisch, kommunikativ, intellektuell, sozial, ökonomisch, institutionell) beachtet werden, damit dieser Vorgang der UN-BRK entspricht.
Abstract aus ÖZPR bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

