Obsorge. Kinder- und Jugendhilfeträger muss erforderliche Maßnahmen selbst setzen.
5 Ob 246/21v
Abstract aus ÖZPR bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.
Obsorge. Kinder- und Jugendhilfeträger muss erforderliche Maßnahmen selbst setzen.
5 Ob 246/21v
Abstract aus ÖZPR bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.
