Das Ziel, die gerichtliche Erwachsenenvertretung zu reduzieren, wurde schnell erreicht. Die gesetzliche Erwachsenenvertretung entwickelt sich nun zum neuen Erfolgsmodell mit ständig steigender Anzahl an registrierten Vertretungsverhältnissen. Wegen der strengen Kontrolle und Hürden bei der gerichtlichen Erwachsenenvertretung wird der gesetzlichen Vertretung oft der Vorzug "gegenüber anderen Modellen" gegeben. Im Ergebnis wird ein Teil des Reformziels durch diese Umschichtung verwässert. Die geplante Reduktion der Erwachsenenvertretungen durch Alternativen und Unterstützungen bleibt weiterhin ausständig.

