Ein Nachtrag des OGH zu § 7 Abs 1a Epidemiegesetz. Die umstrittene Überprüfungskompetenz der ordentlichen Gerichte betreffend Freiheitsbeschränkungen nach dem Epidemiegesetz (EpiG) bestand nach Ansicht des Obersten Gerichtshofs (OGH) bereits vor der Aufhebung durch den Verfassungsgerichtshof (VfGH) nicht zu Recht.
7 Ob 122/21y

