Die Reform der materiell- und verfahrensrechtlichen Vorschriften des Betreuungsrechts findet vor dem Hintergrund des Art 12 UN-BRK statt, dem mit der Überarbeitung der §§ 1814 ff BGB-E weitestgehend Rechnung getragen werden soll.
Abstract aus ÖZPR bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

