Erwachsenenvertretung. Beim Wechsel von der gerichtlichen zu einer anderen Erwachsenenvertretung entsteht ein kurzer Zeitraum ohne Vertretung.
8 Ob 49/21w
Abstract aus ÖZPR bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.
Erwachsenenvertretung. Beim Wechsel von der gerichtlichen zu einer anderen Erwachsenenvertretung entsteht ein kurzer Zeitraum ohne Vertretung.
8 Ob 49/21w
Abstract aus ÖZPR bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.
