Interessen Dritter sind kein Grund für die Bestellung eines Erwachsenenvertreters. Für einen sogenannten "Querulanten" darf ein Erwachsenenvertreter nur bestellt werden, wenn er sich durch sein Verhalten Schaden zufügen kann.
1 Ob 20/21d
Interessen Dritter sind kein Grund für die Bestellung eines Erwachsenenvertreters. Für einen sogenannten "Querulanten" darf ein Erwachsenenvertreter nur bestellt werden, wenn er sich durch sein Verhalten Schaden zufügen kann.
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