Nach dem bis 2018 geltenden Recht wurden Sachwalter auf unbestimmte Zeit eingesetzt. Zur Überprüfung, ob die Voraussetzungen für die Sachwalterschaft noch gegeben waren, gab es keine gesetzliche Verpflichtung des Gerichts, sich einen persönlichen Eindruck von der betroffenen Person zu verschaffen.
Abstract aus ÖZPR bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

