Pflegegeld für Drittstaatsangehörige ohne Grundleistung. Soweit ein Fremder aufgrund eines Staatsvertrags österreichischen Staatsbürgern nach § 3a Abs 2 Z 1 BPGG gleichgestellt ist, muss nicht kumulativ einer der in § 3a Abs 2 Z 4 BPGG genannten Aufenthaltstitel vorliegen.
10 Ob S 62/18t

