Konkret wird die Frage gestellt, ob im Rahmen der Pflegegeldeinstufung neben dem Erschwerniszuschlag bei schwerer geistiger und/oder psychischer Beeinträchtigung auch der Richtwert für Motivationsgespräche berücksichtigt werden kann.
Abstract aus ÖZPR bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

