Im Zusammenhang mit einer jüngst ergangenen, allenfalls zu Missverständnissen Anlass gebenden Rechtsprechung soll in diesem Beitrag die Frage erörtert werden, ob Nicht-EWR-Bürger, beispielsweise Staatsangehörige aus Bosnien-Herzegowina, Serbien etc, die in Österreich leben, jedenfalls einen Anspruch auf Pflegegeld aufgrund der mit diesen Staaten bestehenden bilateralen Abkommen über Soziale Sicherheit haben. (FN )

