Der OGH hat in seiner Entscheidung vom 30. 4. 2018, 1 Ob 62/18a, erstmals dezidiert zur Reichweite des Verbots des Pflegeregresses in den Verfassungsbestimmungen der § 330a bzw § 707a ASVG Stellung genommen. Damit sind zumindest zwei wesentliche Unsicherheiten, die diese Regelungen aufgeworfen haben, geklärt.
Abstract aus ÖZPR bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

