Der Begriff der "Vertrauensperson" wird in verschiedenen den Pflegebereich betreffenden Rechtsvorschriften verwendet. Es ist daher eingangs der Beantwortung klarzustellen, dass sich die folgenden Ausführungen auf die vom Bewohner gem § 27e Abs 1 Konsumentenschutzgesetz (Heimvertragsgesetz) namhaft gemachte Vertrauensperson beziehen.
Abstract aus ÖZPR bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

