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Hat die von einem Bewohner namhaft gemachte Vertrauensperson ein Einsichtsrecht in dessen Pflegedokumentation?

HeimAufG, UbG & SachwalterrechtFragen aus der PraxisAufsatzHR Dr. Hans Peter ZierlÖZPR 2017/30ÖZPR 2017, 53 - 54 Heft 2 v. 12.4.2017

Der Begriff der "Vertrauensperson" wird in verschiedenen den Pflegebereich betreffenden Rechtsvorschriften verwendet. Es ist daher eingangs der Beantwortung klarzustellen, dass sich die folgenden Ausführungen auf die vom Bewohner gem § 27e Abs 1 Konsumentenschutzgesetz (Heimvertragsgesetz) namhaft gemachte Vertrauensperson beziehen.

Abstract aus ÖZPR bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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