Bedarfsmedikation laut Pflegeblatt als Freiheitsbeschränkung? Der Oberste Gerichtshof (OGH) behandelte in seiner Entscheidung vom 13. 10. 2016, 7 Ob 137/16x, eine Reihe materiell-rechtlicher und verfahrensrechtlicher Themen des Heimaufenthaltsrechts. Für die tägliche Praxis in Altenheimen, Behinderteneinrichtungen und Krankenanstalten ist wohl die Frage, ob eine nur im Pflegeblatt vorgesehene Bedarfsmedikation eine Freiheitsbeschränkung im Sinne des § 3 Abs 1 HeimAufG darstellt, von besonderem Interesse.

