Anfragen an die Autoren bei Fortbildungsveranstaltungen und an die Redaktion der ÖZPR zeigen, dass das Einsichtsrecht der Bewohnervertretung in die Pflegedokumentation, die Krankengeschichte und andere Aufzeichnungen über betreute oder gepflegte Personen in Einrichtungen, die dem Geltungsbereich des HeimAufG unterliegen, Probleme aufwirft und bis heute nicht endgültig geklärt ist.

