(Fortsetzung aus ÖZPR 2015/57)
Vor kurzem haben wir an dieser Stelle über eine (damals noch geplante, inzwischen in BGBl I 2015/81 umgesetzte) Novelle der Gewerbeordnung (GewO) berichtet, die eine Änderung der Rahmenbedingungen für die Personenbetreuung, also die selbständig ausgeübte Variante der sogenannten "24-Stunden-Betreuung", bringt.

