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Muss eine Pflegeperson vor Anordnung einer Freiheitsbeschränkung die Zustimmung der Bewohnervertretung einholen?

HeimAufG, UbG & SachwalterrechtFragen aus der PraxisAufsatzHR Dr. Hans Peter ZierlÖZPR 2015/98ÖZPR 2015, 154 Heft 5 v. 1.5.2015

Nein! Der für die Namhaftmachung von Bewohnervertretern nach der Lage der Einrichtung örtlich zuständige Verein wird kraft Gesetzes Vertreter des Bewohners, sobald eine Freiheitsbeschränkung vorgenommen oder in Aussicht gestellt wird.

Abstract aus ÖZPR bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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