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Besteht die Vertretungsbefugnis der Bewohnervertretung auch bei Vorliegen einer bloßen Freiheitseinschränkung?

HeimAufG, UbG & SachwalterrechtFragen aus der PraxisAufsatzHR Dr. Hans Peter ZierlÖZPR 2015/99ÖZPR 2015, 154 Heft 5 v. 1.5.2015

Gem § 8 Abs 2 HeimAufG wird der für die Namhaftmachung von Bewohnervertretern nach der Lage der Einrichtung örtlich zuständige Verein kraft Gesetzes Vertreter des Bewohners, sobald eine Freiheitsbeschränkung vorgenommen oder in Aussicht gestellt wird.

Abstract aus ÖZPR bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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