vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Entsteht die Angehörigenvertretung erst mit der Registrierung im ÖZVV?

HeimAufG, UbG & SachwalterrechtFragen aus der PraxisAufsatzHR Dr. Hans Peter ZierlÖZPR 2015/53ÖZPR 2015, 88 Heft 3 v. 1.3.2015

Nein. Die Vertretungsbefugnis nächster Angehöriger ist in §§ 284b bis 284e ABGB geregelt. Sie stellt bei der Vertretung volljähriger psychisch kranker oder geistig behinderter Personen eine Alternative zur Sachwalterschaft dar.

Abstract aus ÖZPR bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!