Rechtsmittelfrist bei abweisenden, nur mündlich verkündeten Beschlüssen in der Erstanhörung (§ 13 HeimAufG). Ein im Zuge der Erstanhörung gefällter, den Antrag auf Überprüfung der Freiheitsbeschränkung abweisender Beschluss ist schriftlich auszufertigen. Die Rekursfrist beginnt erst mit Zustellung der schriftlichen Ausfertigung zu laufen.
7 Ob 217/14h

