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Rechtsmittelfrist bei abweisenden, nur mündlich verkündeten Beschlüssen in der Erstanhörung (§ 13 HeimAufG)

HeimAufG, UbG & SachwalterrechtRechtsprechungJudikaturMMag. Michaela SchweighoferÖZPR 2015/52ÖZPR 2015, 87 Heft 3 v. 10.12.2014

Rechtsmittelfrist bei abweisenden, nur mündlich verkündeten Beschlüssen in der Erstanhörung (§ 13 HeimAufG). Ein im Zuge der Erstanhörung gefällter, den Antrag auf Überprüfung der Freiheitsbeschränkung abweisender Beschluss ist schriftlich auszufertigen. Die Rekursfrist beginnt erst mit Zustellung der schriftlichen Ausfertigung zu laufen.

7 Ob 217/14h

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