Nein. Nach § 46 Abs 3 Außerstreitgesetz (alter Fassung) konnten die Beschlüsse des Gerichts in manchen Fällen auch nach Ablauf der Rekursfrist angefochten werden. Das Budgetbegleitgesetz 2011, BGBl I 2011/111, mit dem unter anderem auch das Außerstreitgesetz geändert wurde, hat diese Möglichkeit .
Abstract aus ÖZPR bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

