Nein. Nach der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs (OGH) ist ein in zweiter Instanz - also beim Rekursgericht - nicht geltend gemachter Mangel des Verfahrens erster Instanz in dritter Instanz nicht mehr aufzugreifen (OGH 3.
Beispiele
Nein. Nach der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs (OGH) ist ein in zweiter Instanz - also beim Rekursgericht - nicht geltend gemachter Mangel des Verfahrens erster Instanz in dritter Instanz nicht mehr aufzugreifen (OGH 3.
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