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Kann ein Revisionsrekurswerber einen Mangel des erstgerichtlichen Verfahrens, den er im Rekurs nicht beanstandet hat, in der Revision aufgreifen?

HeimAufG & UbGFragen aus der PraxisAufsatzHR Dr. Hans Peter ZierlÖZPR 2013/111ÖZPR 2013, 152 Heft 5 v. 1.5.2013

Nein. Nach der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs (OGH) ist ein in zweiter Instanz - also beim Rekursgericht - nicht geltend gemachter Mangel des Verfahrens erster Instanz in dritter Instanz nicht mehr aufzugreifen (OGH 3.

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