Mitwirkungspflicht durch Gewichtsreduktion. Auch für Pflegegeldbezieher besteht die Verpflichtung, zur Reduktion des Pflegebedarfs sich einer zumutbaren Behandlung bzw Therapie zu unterziehen. Dies setzt ein ausdrückliches Verlangen des Entscheidungsträgers voraus.
10 Ob S 143/12w

