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Die Einrichtungsleitung hat auch im Rahmen des HeimAufG wichtige Aufgaben zu erfüllen

HeimAufG & UbGIntroAufsatzHans Peter Zierl, Stefan KoppensteinerÖZPR 2013/79ÖZPR 2013, 115 Heft 4 v. 1.4.2013

Das HeimAufG überträgt dem Leiter einer Einrichtung im Sinn des HeimAufG zahlreiche Rechte und Pflichten, beispielsweise die Einholung eines ärztlichen Attests über die Zulässigkeitsvoraussetzungen einer Freiheitsbeschränkung, die Verständigung der Vertreter und der Vertrauensperson eines Heimbewohners über Freiheitsbe- und Freiheitsein

Abstract aus ÖZPR bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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